Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Huchtemann, Maximilian, Einbeck, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
13.06.2023
Winterfeld |
HRB 102423: Dentales Service Zentrum Verwaltungs GmbH, Gieboldehausen, Ludwig-Erhard-Str. 7b, 37434 Gieboldehausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Andreas, Bilshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 102423:Dentales Service Zentrum Verwaltungs GmbH, Gieboldehausen, Ludwig-Erhard-Str. 7b, 37434 Gieboldehausen.Bestellt als Geschäftsführer: Bogdalik, Manes, Bovenden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 102423:Dentales Service Zentrum Verwaltungs GmbH, Gieboldehausen, Ludwig-Erhard-Str. 7b, 37434 Gieboldehausen.Von Amts wegen nochmals: Nicht mehr Geschäftsführer: Leßmann, Karl-Siegfried, Moringen, * ‒.‒.‒‒.
Dentales Service Zentrum Verwaltungs GmbH, Gieboldehausen, Ludwig-Erhard-Str. 7b, 37434 Gieboldehausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2013 mit der Polar Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bilshausen (Amtsgericht Göttingen, HRB 3351) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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