HRA 5996: Dentaltechnik Rainer e.K., Mainburg, Regensburger Straße 24, 84048 Mainburg. Firma geändert, nun: Rainer Dental e.K.
Dentallabor Rainer Beteiligungs-GmbH, Mainburg, Regensburger Str. 24, 84048 Mainburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Rainer, Markus, Mainburg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird mit dem bereits bestehenden Einzelunternehmen des Alleingesellschafters unter der Firma Dentaltechnik Rainer e.K. mit dem Sitz in Mainburg (Amtsgericht Regensburg HRA 5996) weitergeführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dentaltechnik Rainer e.K., Mainburg, Regensburger Straße 24, 84048 Mainburg. Die Dentallabor Rainer Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Mainburg (AG Regensburg HRB 7178) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 21.08.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters und Inhaber dieses Einzelunternehmens verschmolzen, welcher das Unternehmen mit diesem Einzelunternehmen weiterführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dentallabor Rainer GmbH und Co. KG, Mainburg, Regensburger Straße 24, 84048 Mainburg. Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Dentaltechnik Rainer e.K. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Dentallabor Rainer Beteiligungs-GmbH, Mainburg (AG Regensburg HRB 7178). Geändert, nun: Inhaber: Rainer, Markus, Mainburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst und erloschen.
Dentallabor Rainer Beteiligungs-GmbH, Mainburg, Regensburger Str. 24, 84048 Mainburg. Geschäftsanschrift: Regensburger Str. 24, 84048 Mainburg.
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