Dentaltechnik Kremp GmbH, Wuppertal, Giselastr. 2 A, 42111 Wuppertal. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Dentaltechnik Kremp e.K. (Amtsgericht Wuppertal, HRA 23278) auftretenden Kaufmann Axel Kremp übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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