HRB 95285: Dentsply Dental GmbH, Bensheim, Fabrikstr. 31, 64625 Bensheim. Der Formwechsel ist nach den Vorschriften des niederländischen Rechts wirksam geworden. Der Rechtsträger neuer Rechtsform wurde mit Sitz in Zoetermeer unter der Firma "Dentsply Dental B.V." in das Unternehmesregisterder der Industrie- und Handelskammer der Niederlande unter der Nummer 84784164 eingetragen. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 95285: Dentsply Dental GmbH, Bensheim, Fabrikstr. 31, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft wird nach Maßgabe des Umwandlungsplanes/Umwandlungsbeschlusses vom 27.10.2021 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 27.10.2021 identitätswahrend im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels mit gleichzeitiger Sitzverlegung in die Dentsply Dental B.V. mit Sitz in Zoetermeer/Niederlande umgewandelt werden. Der Formwechsel wird erst unter den Voraussetzungen des niederländischen Rechts, welchem die Gesellschaft neuer Rechtsform unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 95285: Dentsply Dental GmbH, Bensheim, Fabrikstr. 31, 64625 Bensheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschlusses (Umwandlungsplan) über die geplante Sitzverlegung der Dentsply Dental GmbH mit Sitz in Bensheim (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRB 95285) von Bensheim nach Zoetermeer, Niederlande, unter gleichzeitiger identitätswahrender Umwandlung der Gesellschaft durch Formwechsel in Anlehnung an die §§ 190 ff., 122a ff. UmwG in eine beslotenvennootschap met beperkte aansprakelijkheid (B.V.), eine Gesellschaft mit beschränkterHaftung niederländischen Rechts mit der Firma Dentsply Dental B.V., eingereicht worden. a) Rechtsform, Firma und Sitz der formwechselnden Gesellschaft, § 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG analog: Die Dentsply Dental GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht mit Sitz in Bensheim.Nach Wirksamwerden des Formwechsels wird die Gesellschaft eine beslotenvennootschap met beperkte aansprakelijkheid (B.V.), eine Gesellschaftmit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mitder Firma Dentsply Dental B.V. sein und ihren Sitz in Zoetermeer, Niederlande, haben. b) Register, bei dem die formwechselnde Gesellschaft eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung, § 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG analog: Die Dentsply Dental GmbH ist im Handelsregister des AmtsgerichtsDarmstadt, Mathildenplatz 13/14, 64283 Darmstadt, unter der Nummer HRB 95285 eingetragen. Nach Wirksamwerden des Formwechsels wird die Dentsply Dental B.V. im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel), KVK, Postbus 48, 3500 AA Utrecht, Niederlande, eingetragen sein. Die neue dortige Registernummer ist noch nicht bekannt. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werdenkönnen, § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG analog: Nach der auf den grenzüberschreitenden Formwechsel analog anzuwendendenVorschrift des § 122j UmwG ist den Gläubigern der Dentsply Dental GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschlusses bekannt gemacht wordenist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechseldie Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Hinweis, dass der Entwurf des Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschlusses beim Handelsregistereingereicht worden ist, ist durch das von der Landesjustizverwaltungbestimmte elektronische Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekanntzumachen. Die Bekanntmachung entsprechend §§ 122d UmwG, 10 HGB gilt für die Dentsply Dental GmbH mit Bekanntmachung in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem als erfolgt. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern Dentsply Dental GmbH entsprechend § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschlusses entstanden sind. Zur Anmeldung eines Anspruchs ist seine genaue Beschreibung so weit erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Anmeldung eines Anspruchs ist an folgende Adresse zu richten: Dentsply Dental GmbH, Fabrikstraße 31, 64625 Bensheim. Unter dieser Anschrift können ab sofort auch kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Geltendmachung der Rechte derGläubiger eingeholt werden.
HRB 95285: Dentsply Dental GmbH, Bensheim, Fabrikstr. 31, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der infiniDent Services GmbH mit dem Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 89317) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 95285: Dentsply Dental GmbH, Bensheim, Fabrikstr. 31, 64625 Bensheim. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsjahr) beschlossen.
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