HRB 731164: Dentsply Sirona Real Estate GmbH, Mannheim, Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim. Sitz verlegt; nun: Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 97420). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 97420: Dentsply Sirona Real Estate GmbH, Hanau, Rodenbacher Chaussee 4, 63457 Hanau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2018 mit Änderung vom 27.08.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 731164) nach Hanau beschlossen. Geschäftsanschrift: Rodenbacher Chaussee 4, 63457 Hanau. Gegenstand: Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien an die Unternehmen der Dentsply Sirona-Gruppe. Stammkapital: 778.809,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Engel, Ferdinand, München, * ‒.‒.‒‒; Rabenstein, Norbert Georg, Hanau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Grundstücks Grundbuch von Mannheim Blatt 62720 BV Nr. 1 nach näherer Maßgabe der Urkunde aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dentsply Implants Manufacturing GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 8897) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 01.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses des übertrageneden Rechtsträgers vom 01.08.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 731164: Dentsply Sirona Real Estate GmbH, Mannheim, Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Engel, Ferdinand, München, * ‒.‒.‒‒; Rabenstein, Norbert Georg, Hanau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schwarz, Volker, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 731164: Dentsply Sirona Real Estate GmbH, Mannheim, Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "DeguDent GmbH", Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 7182) am 31.10.2018, hinsichtlich der "Dentsply De Trey GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 381533) am 05.11.2018 und hinsichtlich der "VDW GmbH", München (Amtsgericht München HRB 124899) am 21.11.2018 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 731164: Dentsply Sirona Real Estate GmbH, Mannheim, Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 hat beschlossen, das Stammkapital zur Durchführung der Aufnahme jeweils eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "DeguDent GmbH", Hanau (Amtsgericht Hanau, HRB 7182), der "Dentsply De Trey GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 381533) und der "VDW GmbH", München (Amtsgericht München, HRB 124899) nach Massgabe des Ausgliederungsvertrages vom 27.08.2018 um 753.809 EUR im Wege der Ausgliederung zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) entsprechend zu ändern. Stammkapital nun: 778.809,00 EUR. Die "Dentsply De Trey GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 381533) hat das im Grundbuch von Konstanz, Blatt 7597, BV Nr. 3, eingetragene Grundstück einschließlich der zuzuordnenden Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Rechtspositionen, Verträge sowie Rechte und Pflichten, im Wege der Ausgliederung nach näherer Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die "VDW GmbH", München (Amtsgericht München, HRB 124899) hat das im Grundbuch von Perlach, Band 986, Blatt Nr. 34067, BV Nr. 1, eingetragene Grundstück einschließlich der zuzuordnenden Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Rechtspositionen, Verträge sowie Rechte und Pflichten im Wege der Ausgliederung nach näherer Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die "DeguDent GmbH", Hanau (Amtsgericht Hanau, HRB 7182) hat das im Grundbuch von Wolfgang, Blatt 754, BV Nr. 1, und die im Grundbuch von Ober-Rosbach, Blatt 4851, BV Nr. 1 bis 3 eingetragenen Grundstücke jeweils einschließlich der zuzuordnenden Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Rechtspositionen, Verträge sowie Rechte und Pflichten, den Mietvertrag zwischen der DeguDent GmbH als Vermieter und der Evonik Degussa GmbH als Mieter vom 24.10./27.10.2016 und das Services Agreement (Lease Agreement) zwischen der DeguDent GmbH als Vermieter und der Dentsply Implants Manufacturing GmbH als Mieter vom 08.08./12.08.2013, im Wege der Ausgliederung nach näherer Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederungen werden erst mit der Eintragung der Ausgliederungen im Register des Sitzes des jeweils übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Ausgliederungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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