Deparade Verlag GmbH, Soest (Nelmannwall 4, 59494 Soest). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FKW Fachverlag für Kommunikation und Werbung GmbH am 31.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deparade Verlag GmbH, Soest (Nelmannwall 4, 59494 Soest). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2005 mit der FKW Fachverlag für Kommunikation und Werbung GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 5584) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deparade Verlag GmbH, Soest (Nelmannwall 4, 59494 Soest). Die Gesellschafterversammlung hat am 29.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 1.435,40 auf EUR 27.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) zu ändern.