Deponie Köthen GmbH, Köthen, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2012 hat die Änderung der §§ 7 (Gesellschaftsorgane), 8 (Geschäftsführung und Vertretung), 10 (Aufgaben und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), 13 (Wirtschaftsplan) und 14 (Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung) der Satzung sowie die Streichung der §§ 11 und 12 beschlossen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH mit dem Sitz in Bitterfeld-Wolfen (Amtsgericht Stendal HRB 10952) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 31.08.2012 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: GmbH