HRB 10136: Der Foto Brell GmbH, Kevelaer, Hauptstraße 49a, 47623 Kevelaer.
HRB 10136: Der Foto Brell GmbH, Kevelaer, Hauptstraße 49a, 47623 Kevelaer. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PRO FOTO GmbH am 13.11.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 10136: Der Foto Brell GmbH, Kevelaer, Hauptstraße 49a, 47623 Kevelaer. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.07.2015 mit der PRO FOTO GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 12879) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Der Foto Brell GmbH, Köln, (Hauptstraße 49a, 47623 Kevelaer).Aufgrund Sitzverlegung nunmehr (AG Kleve, HRB 10136) Kevelaer.
Der Foto Brell GmbH, Kevelaer, Hauptstraße 49a, 47623 Kevelaer.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.1999 mit Änderung vom 22.02.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 32300) nach Kevelaer beschlossen. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 49a, 47623 Kevelaer. Gegenstand: Ein Einzelhandel für Fotoartikel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Ruelfs, Jan, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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