Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
06.12.2023
Repinski |
HRB 115075: Der Holzwurm Garten- und Landschaftsbau GmbH, Hamburg, Birkenbruch 15 f, 21147 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. der bisherige Geschäftsführer ist nunmehr Liquidator: Seliger, Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 115075: Der Holzwurm Garten- und Landschaftsbau GmbH, Hamburg, Francoper Straße 86, 21147 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Birkenbruch 15 f, 21147 Hamburg.
Der Holzwurm Garten- und Landschaftsbau GmbH, Hamburg, Francoper Straße 86, 21147 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Seliger Garten- und Landschaftsbau oHG (Amtsgericht Hamburg, HRA 112557) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der Seliger Garten- und Landschaftsbau oHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 112557) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Der Holzwurm Garten- und Landschaftsbau GmbH, Hamburg, Francoper Straße 86, 21147 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2010. Geschäftsanschrift: Francoper Straße 86, 21147 Hamburg. Gegenstand: Durchführung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten jeder Art, Kaminholzhandel sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Seliger, Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.