HRA 21602: Der Holzwurm GmbH & Co. KG, Rothenbach-Obersayn, Haindorf 14, 56459 Rothenbach-Obersayn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2018 mit der H&S - Häbel & Söhne - Handel & Service GmbH mit Sitz in Rothenbach-Obersayn (Amtsgericht Montabaur, HRB 21576) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam aufgrund gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 21602:Der Holzwurm GmbH & Co. KG, Rothenbach-Obersayn, Haindorf 14, 56459 Rothenbach-Obersayn.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 das von Herrn Gerd Häbel unter der Firma "Der Holzwurm, Inhaber Gerd Häbel e.K. "mit Sitz in Rothenbach (AG Montabaur, HRA 21704) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 21602:Der Holzwurm GmbH & Co. KG, Rothenbach-Obersayn, Haindorf 14, 56459 Rothenbach-Obersayn.(der Handel mit Holzprodukten sowie die entsprechenden Serviceleistungen sowie der Betrieb einer Spedition). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Haindorf 14, 56459 Rothenbach-Obersayn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Häbel Verwaltungs GmbH, Rothenbach-Obersayn (Amtsgericht Montabaur HRB 24283).