HRB 21923 HL: Der Lackprofi GmbH, Glinde, Beim Zeugamt 1, 21509 Glinde. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Klamrowski, Klaus-Dieter; Geschäftsführer: 2. Baach, Alexander, * ‒.‒.‒‒, Siek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 21923 HL: Der Lackprofi GmbH, Glinde, Beim Zeugamt 1, 21509 Glinde. Name der Firma: Der Lackprofi GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Glinde; Geschäftsanschrift: Beim Zeugamt 1, 21509 Glinde; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Fahrzeuglackierung, Karosseriearbeiten sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige. Kapital: 25.100,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Klamrowski, Klaus-Dieter, * ‒.‒.‒‒, Barsbüttel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.08.2021; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 und des Ausgliederungsplans vom selben Tag ist das Stammkapital der Gesellschaft von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung durch Übetragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit der Firma Lackprofi e.K. (HRA 10177 HL, Amtsgericht Lübeck) erhöht und § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrags geändert worden. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.