HRA 503795: Der-Helfer Haushalts- und Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Erfurt, Europaplatz 7, 99091 Erfurt. Änderung der Geschäftsanschrift: Fichtenweg 20, 99098 Erfurt. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: RFL GmbH, Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 511429), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 503795: Der-Helfer Haushalts- und Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Witterda, Siegelsgraben 238, 99189 Witterda. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Erfurt. Änderung der Geschäftsanschrift: Europaplatz 7, 99091 Erfurt.
HRA 503795:Der-Helfer Haushalts- und Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Witterda, Siegelsgraben 238, 99189 Witterda.(ist die Erbringung von Gebäude- und Haushaltsserviceleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Siegelsgraben 238, 99189 Witterda. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Der-Helfer Haushalts- und Gebäudedienste Verwaltungs GmbH, Witterda (Amtsgericht Jena HRB 511429), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 503795:Der-Helfer Haushalts- und Gebäudedienste GmbH & Co. KG, Witterda, Siegelsgraben 238, 99189 Witterda.Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.07.2015 sowie Beschluss vom selben Tage das von der Einzelkauffrau Jopp, Gabriele, Witterda, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Der-Helfer Haushalts- und Gebäudedienste e.K. mit dem Sitz in Witterda betriebene Unternehmen (Amtsgericht Jena HRA 503791) als Gesamtheit übernommen. Die Abspaltung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.