HRB 190609: Derag Livinghotel Düsseldorf GmbH, München, Fraunhoferstraße 2, 80469 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dander, Albert, Halfing, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dünker, Lars, Köln, * ‒.‒.‒‒; Düysen, Tim, München, * ‒.‒.‒‒; ter Veen, Lorenz, Erding, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: ter Veen, Lorenz, Unterschleißheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 190609:Derag Livinghotel Düsseldorf GmbH, München, Fraunhoferstraße 2, 80469 München.Der mit der Derag Livinghotels AG + Co. KG (vormals: Derag Hotel and Living AG + Co. KG) mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 91468) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 20.05.2011 ist durch Vertrag vom 18.09.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2014 hat zugestimmt.
Derag Deutsche Realbesitz Hotel Düsseldorf Betreiber GmbH, München, Fraunhoferstraße 2, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Derag Livinghotel Düsseldorf GmbH.
Derag Deutsche Realbesitz Hotel Düsseldorf Betreiber GmbH, München, Fraunhoferstraße 2, 80469 München. Die Verschmelzung wurde am 08.06.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht HRB 190609).
Derag Deutsche Realbesitz Hotel Campo dei Fiori Betreiber GmbH, München, Fraunhoferstraße 2, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Derag Deutsche Realbesitz Hotel Düsseldorf Betreiber GmbH. Die Derag Deutsche Realbesitz Hotel Düsseldorf Betreiber GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 195005) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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