HRB 19616 P: DesCon Dr.-Ing. C. Masilge GmbH, Falkensee, Hertzstraße 33/35, 14612 Falkensee. inländische Geschäftsanschrift: Hertzstraße 33/35, 14612 Falkensee; Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.-Ing. Masilge, Christian; Geschäftsführer: Fernandez Llorente de Masilge, Celina, geb. Fernandez Llorente, * ‒.‒.‒‒, Falkensee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
DesCon Dr.-Ing. C. Masilge GmbH, Falkensee(Hertzstraße 33/35, 14612 Falkensee). Gegenstand: Die Erstellung von Ingenieurdienstleistungen für die Schiffahrt und die Schiff- und Yachtbauindustrie sowie angrenzende Industrie- und Gewerbebereiche, Behörden und sonstigen Organisationen. Die Dienstleistungen bestehen insbesondere in der Planung von Yacht- und Schiffbauwerken und Artverwandten, der Anfertigung von Konstruktionsunterlagen sowie der Begleitung der Fertigung von derartigen Leistungen inklusive Baubetreuung und Bauaufsicht sowie Gutachtererstellung. Die Gesellschaft übernimmt Teil- und Gesamtleistungen bis hin zur vollständigen Auftragsabwicklung von Projekten im Schiffs- und Yachtbaubereich. Stammkapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Dr.-Ing. Masilge, Christian, geb. ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung der Firma DesCon Dr. Ing. C. Masilge e.K. mit Sitz in Falkensee als Gesamtheit gemäß Spaltungsplan vom 20.07.2006. Die Spaltung ist mit der am 10.10.2006 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.