Deskowski Die Büroeinrichter GmbH, Kaiserslautern, Berliner Str. 5-11, 67659 Kaiserslautern.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinrich Weiss "Das Büro" GmbH am 16.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Deskowski Die Büroeinrichter GmbH, Kaiserslautern, Berliner Str. 5-11, 67659 Kaiserslautern.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der Heinrich Weiss "Das Büro" GmbH mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken HRB 22279) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.