Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
8 |
b)
Geschäftsanschrift:
An der Strusbek 19, 22926 Ah-
rensburg |
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a)
27.03.2024
Kistenmacher |
HRB 18388 HL: Firma vormals: detectomat systems GmbH, Ahrensburg, An der Strusbek 3, 22926 Ahrensburg. Name der Firma: Detectomat Systems GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2022 ist der Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 1 (Firma) geändert.
HRB 18388 HL: Firma vormals: Detectomat Systems GmbH, Ahrensburg, An der Strusbek 3, 22926 Ahrensburg. Name der Firma: detectomat systems GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2022 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere § (Firma und Sitz der Gesellschaft)
HRB 18388 HL: Detectomat Systems GmbH, Ahrensburg, An der Strusbek 3, 22926 Ahrensburg. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Lécuyer, Philippe; Geschäftsführer: 3. Bocchini, Guy Yves, * ‒.‒.‒‒, Le Perreux-sur-Marne, Frankreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 18388 HL: Detectomat Systems GmbH, Ahrensburg, An der Strusbek 3, 22926 Ahrensburg. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die detectomat living GmbH (Amtsgericht Lübeck, HRB 10565 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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