Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, Zweigniederlas-
sungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
6 |
|
|
Änderung zu Nr. 4:
nunmehr
Taner, Timur
Einzelprokura
Nicht mehr Prokurist:
2. Sauer, Thomas |
|
a)
27.09.2023
Grell |
HRA 9426 KI: Detlef Paulsen Betriebsausrüstung GmbH & Co. KG, Kiel, Skandinaviendamm 212, 24109 Kiel. Prokura: 4. Taner, Timur, * ‒.‒.‒‒, Schönkirchen; Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen; Nicht mehr Prokurist: 3. Böge, Hauke
HRA 9426 KI: Detlef Paulsen Betriebsausrüstung GmbH & Co. KG, Kiel, Skandinaviendamm 212, 24109 Kiel. Prokura: 3. Böge, Hauke, * ‒.‒.‒‒, Kaltenkirchen; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen
HRA 9426 KI: Detlef Paulsen Betriebsausrüstung GmbH & Co. KG, Kiel, Skandinaviendamm 212, 24109 Kiel. Prokura: 1. Günther, Michael Karl, * ‒.‒.‒‒, Flintbek; Einzelprokura; 2. Sauer, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Preetz; Einzelprokura
HRA 9426 KI: Detlef Paulsen Betriebsausrüstung GmbH & Co. KG, Kiel, Skandinaviendamm 212, 24109 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage (UR.Nr. 234/2016 des Notars Johannes Ruppert in Kiel) das Unternehmen in Firma Detlef Paulsen e.K. mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 3080 KI) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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