HRB 732735: Detmers Transport und Logistik AG, Mannheim, Düsseldorfer Straße 29, 68219 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 24.05.2022 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 732735: Detmers Transport und Logistik AG, Mannheim, Düsseldorfer Straße 29, 68219 Mannheim. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Vorstand: Detmers, Daniel, Weinheim, * ‒.‒.‒‒; Detmers, Philip, Weinheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Detmers, Wolfgang, Weinheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 732735: Detmers Transport und Logistik AG, Mannheim, Düsseldorfer Straße 29, 68219 Mannheim. Daten der Zweigniederlassung (Freiburg) von Amts wegen berichtigt in: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Freiberg, 71691 Freiberg am Neckar, Geschäftsanschrift: Marbacher Straße 48, 71691 Freiberg am Neckar.
HRB 732735: Detmers Transport und Logistik AG, Mannheim, Düsseldorfer Straße 29, 68219 Mannheim. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Freiburg, 71691 Freiberg am Neckar, Geschäftsanschrift: Marbacher Straße 48, 71691 Freiberg am Neckar; Zweigniederlassung Ismaning, 85737 Ismaning, Geschäftsanschrift: Fraunhofer Straße 12, 85737 Ismaning.
HRB 732735: Detmers Transport und Logistik AG, Mannheim, Düsseldorfer Straße 29, 68219 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Detmers Transporte GmbH", Freiberg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 203547) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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