Deusing + Keßler GmbH, Dillenburg (Gartenstr. 17, 35688 Dillenburg-Oberscheld). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wetzlar HRA 6727) am 20.6.2006 wirksam geworden.
Deusing + Keßler GmbH, Dillenburg (Gartenstr. 17, 35688 Dillenburg-Oberscheld). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.4.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.4.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Heidrun Deusing übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.