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Deutsch-Türkischer Freundschaftsclub, Limburg (VR 1923) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
In der Schwarzerde 15 c
65549 Limburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: VR 1923
Amtsgericht: Limburg a. d. Lahn
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Deutsch-Türkischer Freundschaftsclub aus Limburg war im Handelsregister Limburg a. d. Lahn unter der Nummer VR 1923 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Deutsch-Türkischer Freundschaftsclub ihren Standort nicht geändert. Die Deutsch-Türkischer Freundschaftsclub wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 04.01.2016
Löschung von Amts wegen

VR 1923: Deutsch-Türkischer Freundschaftsclub, Hadamar (In der Schwarzerde 15 c, 65549 Limburg a. d. Lahn). Das Registergericht beabsichtigt den im Vereinsregister eingetragenen Verein von Amts wegen nach § 395 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom #DV.VertragDatum(Text="Bitte geben Sie das Datum des Verschmelzungsvertrages ein!") Bezug genommen. Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach #DV.Auswahl(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Vorschrift aus!",Eingabe="§ 19 Absatz 3 UmwG"|"§ 19 Absatz 3 UmwG (=Verschmelzung)","§§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG"|"§§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG (=grenzüberschreitende Verschmelzung)","§§ 125, 19 Absatz 3 UmwG"|"§§ 125, 19 Absatz 3 UmwG (=Spaltung)","§ 201 UmwG"|"§ 201 UmwG (=Formwechsel)","#insert(Text="Freitext") UmwG"|"freie Eingabe") bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom #DV.DatumVertrag(Text="Bitte geben Sie das Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages ein!") Bezug genommen.

Historie 1

04.01.2016
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 04.01.2016