Deutsche Arena Verwaltungs-GmbH, Mörfelden-Walldorf (Hessenring 13 B, 64546 Mörfelden-Walldorf). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Deutsche Arena Verwaltungs-GmbH, Mörfelden-Walldorf (Hessenring 13 B, 64546 Mörfelden-Walldorf). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Deutsche Arena Verwaltungs-GmbH, Mörfelden-Walldorf (Hessenring 13 B, 64546 Mörfelden-Walldorf). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 650/10) vom 14.09.2010 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Eintragung hinsichtlich des Geschäftsführers und dessen Vertretungsbefugnis ist infolge der Auflösung unrichtig geworden. Von Amts wegen eingetragen.
Deutsche Arena Verwaltungs-GmbH, Mörfelden-Walldorf (Hessenring 13 B, 64546 Mörfelden-Walldorf). Mit der Prime Time Entertainment AG mit Sitz in Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt, HRB 86268) als herrschendem Unternehmen ist am 10.06.2008 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.