Deutsche BP Aktiengesellschaft, Hamburg, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungspläne vom 29.06.2009 bzw. 30.06.2009 bzw. 04.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.08.2009 und der Hauptversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 17.08.2009, 15.01.2010, 15.01.2010 und 17.08.2009 mit folgenden Gesellschaften verschmolzen: - BP Austria Aktiengesellschaft, Wiener Neudorf, Österreich (Firmenbuch FN 70942b), - BP Belgium NV/SA, Berchem, Belgien, (Zentrale Unternehmensdatenbank, Nr. 0404.610.160, Register juristischer Personen von Antwerpen), - BP Mojave Nederland NV, Rotterdam, Niederlande (Niederländisches Handelsregister der Industrie- und Handelskammer, Nr. 24448837) und - BP Polska SA, Krakau, Polen (Gesellschaftsregister beim Bezirksgericht für den zentralen Stadtbezirk Krakau, Nationales Gerichtsregister, Abt. für Handelssachen, Nr. KRS 314909), unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Die Verschmelzung der Gesellschaften auf die Deutsche BP Aktiengesellschaft als übernehmenden Rechtsträger unter gleichzeitigem Formwechsel in eine SE ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (BP Europa SE mit Sitz in Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 113611) am 30.04.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche BP Aktiengesellschaft, Hamburg, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat die Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 19.03.2010 zu den Akten des Registergerichts eingereicht.
Deutsche BP Aktiengesellschaft, Hamburg, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 04.12.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 82.470.569,00 EUR auf 639.875.370,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Kapitalerhöhung ist durch Ausgabe von 82.470.569 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlage erfolgt. Das Grundkapital von nunmehr 639.875.370,00 EUR ist eingeteilt in 639.875.370 Stückaktien.
Deutsche BP Aktiengesellschaft, Hamburg, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Draeger, Andreas, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Wagenknecht, Gottlieb, Essen, * ‒.‒.‒‒. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (AG Gelsenkirchen, HRB 3693) am 16.12.2009 wirksam geworden.
Deutsche BP Aktiengesellschaft, Hamburg, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 16.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2009 wesentliche Teile des Vermögens der VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen, HRB 3693) unter deren Fortbestand im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen