Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
26.10.2023
Peter
b)
Fall 5 |
HRA 116987: Deutsche Biofonds Healthcare GmbH & Co. KG, Hamburg, Harvestehuder Weg 48, 20149 Hamburg. Nach Umfirmierung und Sitzverlegung Persönlich haftender Gesellschafter: Deutsche Biofonds Treuhand II GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 49904). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter Deutsche Biofonds Treuhand II GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 49904), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRB 129210: Deutsche Biofonds Treuhand II GmbH, Hamburg, An der Krimm 21, c/o RA Johannes Hock, 55124 Mainz. Neuer Sitz: Mainz. Der Sitz ist nach Mainz (jetzt Amtsgericht Mainz, HRB 49904) verlegt.
HRB 129210: Deutsche Biofonds Treuhand II GmbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 48, 20149 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: An der Krimm 21, c/o RA Johannes Hock, 55124 Mainz. Bestellt Geschäftsführer: Köysüren, Haci Ali, Cankaya Ankara / Türkei, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 129210: Deutsche Biofonds Treuhand II GmbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 48, 20149 Hamburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
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