Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) e.V., Würzburg (Schweinfurter Straße 7, 97070 Würzburg). Die Ausgliederung wurde am 12.07.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Düsseldorf VR 4217).
Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) e.V., Würzburg (Schweinfurter Straße 7, 97070 Würzburg). Entstanden durch Ausgliederung aus dem Verein Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kiefernheilkunde e.V., mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf VR 4217). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.