Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Hannover, Hannover (Christian Diekmann, Kastanienweg 23 a, 30880 Laatzen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.V., Regionalverein Niedersachsen/Bremen e.V. (vormals: Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.V., Regionalverein Osnabrück e.V.) am 31.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Hannover, Hannover (Christian Diekmann, Kastanienweg 23 a, 30880 Laatzen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.03.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.03.2011 mit dem Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.V., Regionalverein Osnabrück e.V. mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, VR 3201) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.