Deutsche Immobilien MTSC GmbH, Rostock, Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2011 mit der Deutsche Immobilien AG mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 8791) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 05.09.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Immobilien MTSC GmbH, Rostock, Am Strande 3e, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Lange Straße 1a, 18055 Rostock.
Deutsche Immobilien MTSC GmbH, Rostock, Am Strande 3e, 18055 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2010. Geschäftsanschrift: Am Strande 3e, 18055 Rostock. Erwerb, Verwaltung, Entwicklung, Bebauung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Immobilien. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Feldmann, Peter Maria, Wohltorf, * ‒.‒.‒‒; Hasse, Hans-Joachim, Rostock, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Deutsche Immobilien MTSC GmbH & Co. KG, Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 2410) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.