Deutsche Immobilien Wentorf GmbH, Rostock, Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.11.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.11.2011 mit der Deutsche Immobilien AG mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 8791) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 24.11.2011 wirksam geworden.. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
18055 Rostock
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Amtsgericht: Rostock
Rechtsform: GmbH