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Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG, Hamburg (HRB 171386)

Firmendaten

Anschrift
Burchardstr. 24
20095 Hamburg
Frühere Anschriften: 1
Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/334604970
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.deutsche-investment.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2010
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: f: 500.000,00 EUR - 999.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 171386
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: AG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 171386 verzeichnet. Nach der Gründung am 29.04.2010 hat die Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen. 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; b) geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche ausschließlich in die nachfolgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland gern. § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, - Anteile oder Aktien an Gesellschaften gern. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, soweit diese nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, - Anteile oder Aktien an geschlossenen Publikums-AlF gern. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit diese unmittelbar und mittelbar nur in die in diesem Absatz genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen, - Anteile oder Aktien an geschlossenen Spezial-AlF gern. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit diese unmittelbar und mittelbar nur in die in diesem Absatz genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen, - Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben gern. § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, jedoch Wertpapiere lediglich in den in § 253 Abs. 1 Nr. 4 KAGB genannten Grenzen, - Derivate gern. § 261 Abs. 3 KAGB. Für geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich Gesellschafterdarlehen nach § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. Für geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich Darlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB gewähren c) Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) und Buchstabe j) KAGB genannten Vermögensgegenstände. d) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) und Buchstabe j) KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AlF, die mit den oben unter Absatz 2 genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum; b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzmarktinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind; c) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; d) sonstige Tätigkeiten, die mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 7. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. 8. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 865.000,00 EUR. Die Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG weist zur Zeit sechs Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.11.2024)

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Registermeldungen 44

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
10 c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen.
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB;
b) geschlossene inländische Publikums-AlF
gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie
geschlossene inländische Spezial-AlF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche
ausschließlich in die nachfolgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland gern. § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
- Anteile oder Aktien an Gesellschaften
gern. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, soweit
diese nach dem Gesellschaftsvertrag oder
der Satzung nur Vermögensgegenstände
im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs.
2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich
Wald, Forst und Agrarland) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen,
- Anteile oder Aktien an geschlossenen
Publikums-AlF gern. § 261 Abs. 1 Nr. 5
KAGB, soweit diese unmittelbar und
mittelbar nur in die in diesem Absatz
genannten Vermögensgegenstände
investieren dürfen,
- Anteile oder Aktien an geschlossenen
Spezial-AlF gern. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB,
soweit diese unmittelbar und mittelbar nur
in die in diesem Absatz genannten
Vermögensgegenstände investieren dürfen,
- Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und
Bankguthaben gern. § 261 Abs. 1 Nr. 7
KAGB, jedoch Wertpapiere lediglich in den
in § 253 Abs. 1 Nr. 4 KAGB genannten
Grenzen,
- Derivate gern. § 261 Abs. 3 KAGB.
Für geschlossene inländische Publikums-
AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB darf die
Gesellschaft zusätzlich
Gesellschafterdarlehen nach § 261 Abs. 1
Nr. 8 KAGB gewähren. Für geschlossene
inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff.
KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich
Darlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB
gewähren
c) Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren: die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände mit Ausnahme der
in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) und
Buchstabe j) KAGB genannten
Vermögensgegenstände.
d) Allgemeine offene inländische Spezial-
AlF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss
von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren: die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände mit Ausnahme der
in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) und
Buchstabe j) KAGB genannten
Vermögensgegenstände.
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AlF, die mit den oben unter Absatz 2
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
a) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum;
b) die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzmarktinstrumente im Sinne des § 1
Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind;
c) den Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen;
d) sonstige Tätigkeiten, die mit den
vorstehenden Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
5. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
6. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
7. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten.
8. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Hauptversammlung vom 16.07.2024 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5
(Aufsichtsrat) und 6 beschlossen.
a)
04.11.2024
Goetzke
b)
Fall 10
9 b)
Nicht mehr
Vorstand:
Meißner, Dirk, Bruchköbel, * ‒.‒.‒‒
a)
09.07.2024
Düsterhöft
8 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen
der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Himmelmann, Torsten, Zeuthen, * ‒.‒.‒‒
a)
04.07.2024
Düsterhöft
7 b)
Bestellt
Vorstand:
Basic, Sasa, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
05.09.2023
Repinski
6 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen
der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Bähr, Jonathan, Kulmbach, * ‒.‒.‒‒
a)
06.07.2023
Zacharias
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Historie 15

09.07.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Dirk Meißner
Vorstand

05.09.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sasa Basic
Vorstand

21.03.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Gau
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Ernst
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dennis Heidenreich
Prokurist

28.12.2021
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Simon Graf
Vorstand

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Dirk Meißner
Vorstand

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Andreas Rakel
Vorstand

05.11.2021
Firmenname geändert

alt:
Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

neu:
Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Christian Gau
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Cigdem Yildirim Klippert
Prokurist

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