Deutsche Kornbranntwein-Vermarktung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lüdinghausen (Hans-Böckler-Straße 30, 59348 Lüdinghausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DEKO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH unter gleichzeitiger Umfirmierung in Deutsche Kornbranntwein-Vermarktung GmbH mit Sitz in Lüdinghausen ( Amtsgericht Coesfeld HRB 7439) am 17.06.2005eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsche Kornbranntwein-Vermarktung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lüdinghausen (Hans-Böckler-Straße 30, 59348 Lüdinghausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.03.2005 mit der DEKO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld HRB 7439) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.