Deutsche Kraftwerks-Service GmbH, Oberhausen (Duisburger Str. 375, 46045 Oberhausen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Duisburg (HRA 9465)) am 18.05.2005 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Kraftwerks-Service GmbH, Oberhausen (Duisburger Str. 375, 46045 Oberhausen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.05.2005 im Wege des Formwechsels in die Deutsche Kraftwerks-Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg 8 AR 454/05) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Kraftwerks-Service GmbH, Oberhausen (Duisburger Str. 375, 46045 Oberhausen). Nicht mehr Geschäftsführer: Kramer, Ludger, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Lesser, Gerd, Neuzelle, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Becker, Bernd, Schermbeck, * ‒.‒.‒‒; Geisseler, Bettina, Bern, * ‒.‒.‒‒; Vossen, Joachim, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
Deutsche Kraftwerks-Service GmbH, Oberhausen (Duisburger Str. 375, 46045 Oberhausen). Bestellt zum weiteren Geschäftsführer: Dr. Egerer, Roland, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Egger, Gustav, Niedernhausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Clouth, Gundel, Königstein, * ‒.‒.‒‒; Hölscher, Jens, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒.