Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Ensheim-Eschringen e.V., Saarbrücken (c/o Herrn Christian Wiehr, Schubertstr. 32, 66130 Saarbrücken).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins am 30.01.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Ensheim-Eschringen e.V., Saarbrücken (c/o Herrn Christian Wiehr, Schubertstr. 32, 66130 Saarbrücken). Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 16 ( Auflösung der Ortsgruppe ) beschlossen. Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.11.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.11.2011 mit dem Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Brebach-Fechingen e.V. mit Sitz in Saarbrücken ( Amtsgericht Saarbrücken VR 4632 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.