Deutsche Levante- Linie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Willy-Brandt-Str. 59 - 61, 20457 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Hamburg Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 59448) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hamburg Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft KG am 16.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Levante- Linie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Willy-Brandt-Str. 59 - 61, 20457 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträger vom 27.08.2009 mit der H.S.K.-Hanseatisches Seefrachtenkontor GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 2325) und der Atlas Levante-Linie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 3074) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Levante- Linie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Willy-Brandt-Str. 59 - 61, 20457 Hamburg.Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Str. 59 - 61, 20457 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Konrad, Joachim Arno, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schmidt, Heino Horst, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Vespermann, Arnt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Meves, Klaus, Reedereikaufmann, Hamburg.
Deutsche Levante- Linie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Willy-Brandt-Str. 59 - 61, 20457 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Dr. Gast, Ottmar, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Hebel, Reinhard, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.