Deutsche Milchviehhalter Süd e.V., Ottobeuren (Magnus-Remy-Str. 4, 87660 Irsee). Die Verschmelzung wurde am 23.11.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bonn VR 8361).
Deutsche Milchviehhalter Süd e.V., Ottobeuren (Magnus-Remy-Str. 4, 87660 Irsee). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2006 i.V.m. dem Nachtrag vom 16.10.2007 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 19.09.2006 und Beschluß der der übernehmenden Gesellschaft vom 23.10.2006 mit dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 8361) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.