Deutsche Mobilbau GmbH + Co. KG, Beverungen, Industriestr., 37688 Beverungen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: OFRA Holding Beteiligungs GmbH, Beverungen. Die Firma ist erloschen.
OFRA Service GmbH + Co. KG, Beverungen (Industriestr., 37688 Beverungen). Nach Änderung der Firma Neue Firma: Deutsche Mobilbau GmbH + Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2008 mit der Deutsche Mobilbau GmbH + Co. KG mit Sitz in Beverungen (Amtsgericht Paderborn HRA 4660) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.