HRB 165128 B: Deutsche Payment A1M AG, Berlin, Knesebeckstraße 62, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 02.03.2022 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, 163242) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 165128 B: Deutsche Payment A1M AG, Berlin, Knesebeckstraße 62, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der zu laufender Nummer 12 eingetragene Verschmelzungsvertrag mit der Doralis SE mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 163242) vom 20.12.2021 ist durch Vereinbarung vom 23.02.2022 geändert. Die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger haben dieser Änderungsvereinbarung durch Beschlüsse vom 23.02.2022 zugestimmt. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 165128 B: Deutsche Payment A1M AG, Berlin, Knesebeckstraße 62, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Doralis SE mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 163242) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 165128 B: Deutsche Payment A1M AG, Berlin, Knesebeckstraße 62, 10623 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Knesebeckstraße 62, 10623 Berlin
HRB 165128 B: Deutsche Payment A1M AG, Berlin, Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin. Vorstandsmitglied: 2. Dr. Hagemann, Tobias, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
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