HRB 1556 PI: Deutsche Pentosin-Werke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wedel, Industriestraße 35-53, 22880 Wedel. Die Verschmelzung ist mit der am 30.06.2016 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Mannheim, HRB 9154) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1556 PI: Deutsche Pentosin-Werke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wedel, Industriestraße 35-53, 22880 Wedel. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 06.06.2016 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die FUCHS Schmierstoffe GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 9154) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1556 PI: Deutsche Pentosin-Werke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wedel, Industriestraße 35-53, 22880 Wedel. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Stewing, Thomas; Prokura: 12. Müller, Rolf Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Köln; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 13. Schulz, Lutz, * ‒.‒.‒‒, Langerwehe; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer.
HRB 1556 PI: Deutsche Pentosin-Werke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wedel, Industriestraße 35-53, 22880 Wedel. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2014 wurden §§ 12 und 13 des Gesellschaftsvertrags geändert.
HRB 1556 PI: Deutsche Pentosin-Werke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wedel, Industriestraße 35-53, 22880 Wedel. Prokura: 10. Immig, Holger, * ‒.‒.‒‒, Pinneberg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 11. Tschiersch, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Tönning; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
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