Deutsche Post Exel Holding GmbH, Bonn, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.11.2011 mit der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8128) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 09.11.2011auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Post Beteiligungen Holding Bankbeteiligungsgesellschaft mbH, Bonn, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Deutsche Post Exel Holding GmbH.
Deutsche Post Beteiligungen Holding Bankbeteiligungsgesellschaft mbH, Bonn, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2010 mit der Deutsche Post Bankbeteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 15880) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Post Beteiligungen Holding Bankbeteiligungsgesellschaft mbH, Bonn, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn.Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 11 Abs. 1 (Abtretung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Buss, Roland, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Steffan, Oliver, Wachtberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Deutsche Post Beteiligungen Holding Bankbeteiligungsgesellschaft mbH, Bonn, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn.Geschäftsanschrift: Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn. Mit der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8128) als herrschendem Unternehmen ist am 14.11.2008 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Unternehmen am 14.11. und 21.11.2008 zugestimmt.
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