Deutsche Post Filialen Zwischengesellschaft mbH, Bonn (Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2006, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vom 15.11.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH vom 15.11.2006 auf die Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8128) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden Gesellschaft vom heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Post Filialen Zwischengesellschaft mbH, Bonn (Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.11.2006 mit der Deutsche Post Filialen GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 14017) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Post Filialen Zwischengesellschaft mbH, Bonn (Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 5 (Geschäftsführer und Vertretung) beschlossen.
Deutsche Post Filialen Zwischengesellschaft mbH, Bonn (Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn). Mit der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8128) als herrschendem Unternehmen ist am 12.09.2006 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2006 zugestimmt.
Deutsche Post Filialen Zwischengesellschaft mbH, Bonn (Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
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