Deutsche Post Retail Dortmund GmbH, Dortmund (Kurfürstentr. 2, 44147 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche Post Retail GmbH am 06.07.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsche Post Retail Dortmund GmbH, Dortmund (Kurfürstentr. 2, 44147 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.05.2005 mit der Deutsche Post Retail GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 13496) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.