Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn, Ahrstraße 20, 53175 Bonn.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KAS Investment Servicing GmbH am 23.11.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn, Ahrstraße 20, 53175 Bonn.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.10.2009 mit der KAS Investment Servicing GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 12381) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn, Ahrstraße 20, 53175 Bonn.Unrernehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgcsetzes (InvG). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von: a) Richtlinienkonformen Sondervermögen, b) Gemischten Sondervermögen gemäß § 83 bis 86 InvG, c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 87-90 InvG, d) Spezial-Sondervermögen, für die - bis auf die in §§ 91-95 InvG geregelten Ausnahmen - die Vorschriften des Investmentgesetzes anzuwenden sind, welche für die Sondervermögen gemäß Buchstaben a) bis b) gelten, nach dem Grundsatz der Risikomischung. 2. Die Gesellschaft darf außer den Geschäften, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind, nur die in Absatz 1 genannten Geschäfte und damit unmittelbar verbundene Tätigkeiten betreiben. 3. Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck dieses Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, die die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform dieses Unternehmens beschränkt ist.
Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn, Ahrstraße 20, 53175 Bonn.Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes (InvG). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von: a) Richtlinienkonformen Sondervermögen, b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87-90 InvG, d) Spezial-Sondervermögen, für die - bis auf die in §§ 91 - 95 InvG geregelten Ausnahmen - die Vorschriften des Investmentgesetzes anzuwenden sind, welche für die Sondervermögen gemäß Buchstaben a) bis b) gelten, nach dem Grundsatz der Risikomischung.
Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn, Ahrstraße 20, 53175 Bonn.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
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