HRA 94360: Deutsche Realbesitz Entwicklungsgesellschaft AG & Co. KG, München, Fraunhofer Straße 2, 80469 München. Firma geändert, nun: Deutsche Realbesitz Wohnungsbau AG + Co. KG.
HRA 94360: Deutsche Realbesitz Entwicklungsgesellschaft AG & Co. KG, München, Fraunhofer Straße 2, 80469 München. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Dander, Albert, Halfing, * ‒.‒.‒‒.
Deutsche Realbesitz Entwicklungsgesellschaft AG & Co. KG, München, Fraunhofer Straße 2, 80469 München.(Besitz und Verwertung von Land, Erwerb und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Immobilien jeder Art, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Immobilien im weitesten Sinne, Erstellung von Wohn-, Gewerbe-, Handels- und Industriebauten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Verwaltung von Immobilienvermögen jeder Art, Durchführung von bautechnischen, architektonischen und betriebswirtschaftlichen Arbeiten sowie Vornahme von Handlungen die dem Unternehmen förderlich oder zweckdienlich sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fraunhofer Straße 2, 80469 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: "Derag" Deutsche Realbesitz Aktiengesellschaft, Bad Heilbrunn (Amtsgericht München, HRB 45029), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dander, Albert, Halfing, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch Abspaltung von der "DERAG" Deutsche Realbesitz AG + Co. KG, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 76497). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.