Deutsche Rentenversicherung Rechenzentrum Leipzig e.V., Leipzig, (Yorckstr. 2, 04159 Leipzig).Die Umwandlung wurde am 23.12.2009 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Leipzig HRB 25717) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsche Rentenversicherung Rechenzentrum Leipzig e.V., Leipzig, (Yorckstr. 2, 04159 Leipzig).Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.09.2009 durch Formwechsel umgewandelt in die Deutsche Rentenversicherung Rechenzentrum Leipzig GmbH mit dem Sitz in Leipzig. Die Umwandlung wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese Rechtsform maßgebende Register. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.