Deutsche Schiffsbank Aktiengesellschaft, Hamburg und Bremen, Domstraße 18, 20095 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden COMMERZBANK Aktiengesellschaft am 22.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsche Schiffsbank Aktiengesellschaft, Hamburg und Bremen, Domstraße 18, 20095 Hamburg. Folgende Zweigniederlassung ist aufgehoben: 28195 Bremen, Geschäftsanschrift: Herdentorswallstraße 95, 28195 Bremen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2012 mit der COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 32000) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Schiffsbank Aktiengesellschaft, Hamburg und Bremen, Domstraße 18, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 61 UmwG den Verschmelzungsvertrag vom 5. April 2012 betreffend die Verschmelzung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft als übernehmendem und der in den Handelsregistern des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42653 und Bremen unter HRB 4062 HB eingetragenen Deutsche Schiffsbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg und Bremen als übertragendem Rechtsträger zur Bekanntmachung eingereicht. Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung gem. § 62 Abs. 1 und 4 UmwG. Es ist beabsichtigt, keine Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger durchzuführen.
Deutsche Schiffsbank Aktiengesellschaft, Hamburg und Bremen, Domstraße 18, 20095 Hamburg. Das Datum lautet richtig: Die Teilgewinnabführungsverträge sind aufgrund Befristung zum 31.12.2011 beendet.
Deutsche Schiffsbank Aktiengesellschaft, Hamburg und Bremen, Domstraße 18, 20095 Hamburg. Prokura erloschen Ehlbeck, Peter, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒; Kolbinger, Gordon, Drage, * ‒.‒.‒‒; Kruel, Tanja, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Mittermeier, Markus, Bremen, * ‒.‒.‒‒; Pause, Thorsten, Bremen, * ‒.‒.‒‒. Der Teilgewinnabführungsvertrag mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main vom 31.10./02.112000 besteht nicht mehr. Die nachfolgend genannten Teilgewinnabführungsverträge sind aufgrund Befristung zum 31.12.2010 beendet: - Teilgewinnabführungsvertrag mit der Elektrizitätswerk Rheinhessen AG vom 07.08./14.08.2001; - Teilgewinnabführungsvertrag mit der Eppelborner Volksbank eG vom 03.07.2001; - Teilgewinnabführungsvertrag mit der Münchner Verein Krankversicherung a.G. vom 12.04./25.04.2001; - Teilgewinnabführungsvertrag mit der Münchner Verein Lebensversicherung aG. vom 12.04./25.04.2011; - Teilgewinnabführungsvertrag mit der Raiffeisenbank Singoldtal eG vom 26.02./08.03.2001; - Teilgewinnabführungsvertrag mit der Vereinigte Volksbank eG Limburg vom 03.07./04.04.07.2001; - Teilgewinnabführungsvertrag mit der Volksbank Dudweiler eG vom 13.07./20.07.2001; - Teilgewinnabführungsvertrag mit der Volksbank Maingau eG vom 29.06./02.07.2001; - Teilgewinnabführungsvertrag mit der Volksbank eG Neuburg/Donau vom 22.03./27.03.2001. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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