VR 5479: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DStG) Bezirksverband Köln e.V., Köln (Aduchtstraße 7, 50668 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Bezirksverband Rheinland e.V. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf VR 11616) am 06.02.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50668 Köln
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: eV