Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2007 mit der Deutsche Telekom Kundenservice Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 14178) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 21.09.2007 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rechermann, Jörg, Köln, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Für den gesamten Erhöhungsbetrag wurden Sacheinlagen geleistet. Wegen der Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Michaelis, Ulf, Würselen, * ‒.‒.‒‒. Mit der Deutsche Telekom Kundenservice Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 14178) als herrschendem Unternehmen ist am 11.06.2007 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft vom 11.06.2007 und die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft vom selben Tage zugestimmt.
Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000,00 auf 26.000,00 EURzur Durchführung der Aufnahme von Vermögensteilen der T-Mobile Deutschland GmbH (Amtsgericht Bonn HRB 5919) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung beschlossen.
Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2007 Teile des Vermögens der T-Mobile Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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