Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Am Kümmerling 24-26, 55294 Bodenheim |
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a)
26.09.2023
Groß
b)
Fall 27 |
15 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Prause, Ludger, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.01.2023
Groß
b)
Fall 25 |
HRB 4856: Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene - Straße (DUSS) mbH, Bodenheim, Am Kümmerling 22-24, 55294 Bodenheim. Bestellt als Geschäftsführer: Stern, Alexander, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Pieper, Hans Wilhelm, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4856: Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene - Straße (DUSS) mbH, Bodenheim, Am Kümmerling 22-24, 55294 Bodenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 hat die Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen. Geändert, jetzt: Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 4856: Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene - Straße (DUSS) mbH, Bodenheim, Am Kümmerling 22-24, 55294 Bodenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2020 mit der TIA GmbH mit Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 21730) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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