Deutscher Allgemeiner Sängerbund (DAS), Hannover (Leuninger Str. 67, 30457 Hannover). Die Eintragung bei dem übernehmenden Verein Deutscher Chorverband e. V. mit Sitz in Köln ist am 07.08.2007 erfolgt.
Deutscher Allgemeiner Sängerbund (DAS), Hannover (Leuninger Str. 67, 30457 Hannover). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 mit Ergänzung zum Verschmelzungsvertrag vom 24.02.2005/26.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.02.2005 und 05.05.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.05.2005 und 05.05.2007 mit dem Verein "Deutscher Sängerbund" mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln - VR 7232) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Gläubigern des Vereins, die binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei demübernehmenden Verein anmelden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht denGläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.