Deutscher Möbel-Verbund Handels-GmbH, Fahrenzhausen, Landkreis Freising (Ampertal 8, 85777 Fahrenzhausen). Die Verschmelzung wurde am 07.11.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 155461).
Deutscher Möbel-Verbund Handels-GmbH, Fahrenzhausen, Landkreis Freising (Ampertal 8, 85777 Fahrenzhausen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 01.06.2005 mit der "EuropaMöbel-Verbund GmbH" mit dem Sitz in Fahrenzhausen (Amtsgericht München HRB 155461) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutscher Möbel-Verbund Handels-GmbH, Fahrenzhausen, Landkreis Freising (Ampertal 8, 85777 Fahrenzhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR auf 410.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital, Gesellschafter, Ausscheiden von Gesellschaftern), 8 (Einberufen und Abhalten von Gesellschafterversammlungen) und 9 (Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen) der Satzung beschlossen. Prokura erloschen: Riegel, Bernd, Taufkirchen.