Deutscher Mieterbund - Mieterverein Freiberg in Mittelsachsen e.V., Freiberg (Bebelplatz 3, 09599 Freiberg). Die Verschmelzung wurde am 17.04.2012 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutscher Mieterbund - Mieterverein Freiberg in Mittelsachsen e.V., Freiberg (Bebelplatz 3, 09599 Freiberg). Der Verein ist aufgrund Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2011 und Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 15.11.2011 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.11.2011 mit dem Verein Deutscher Mieterbund - Mieterverein Leipzig e.V. mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, VR 99 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.