HRB 13549: Deutsches Institut für Spezialmarketing GmbH, Neuss, Altebrücker Straße 43, 41470 Neuss. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr bestellt als Liquidator: van Soest, Jürgen, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Zorn, Thomas, Münster, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: van Soest, Jürgen Walter, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Zorn, Thomas, Münster, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 27. April 2015 aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR SCHULENTWICKLUNG GMBH, Neuss (Altebrücker Straße 43, 41470 Neuss). Die Gesellschafterversammlung vom 19. Juni 2008 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und damit unter anderem eine Änderung in § 1 Absatz 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Geschäftsgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Deutsches Institut für Spezialmarketing GmbH. Entwicklung neuer Konzepte und die Beratung für Marken, Produkte, Kommunikation und Vertrieb. Bestellt als Geschäftsführer: van Soest, Jürgen Walter, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Zorn, Thomas, Münster, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: van Soest, Birgit, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR SCHULENTWICKLUNG GMBH, Neuss (Altebrücker Str. 43, 41470 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28. September 2005. Gegenstand: Entwicklung und der Vertrieb von hochwertigen pädagogischen Materialien und Verfahren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreitwerden. Geschäftsführer: van Soest, Birgit, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.